Meinung

Ehrenmorde: Wenn Familien-Tribunale Todesurteile beschließen

Ehrenmorde: Wenn Familien-Tribunale Todesurteile beschließen
Die Polizei ist am Rheinufer im Einsatz. im Stadtteil Rheindürkheim fand die Kriminalpolizei Mainz die Leiche eines 15-jährigen Mädchens.

Worms, Köln, Bremen und Solingen. Sie erzeugen Schlagzeilen, aber kaum Nachdenken. Die Ehrenmorde, die Frauen wie Männer betreffen können, greifen um sich. Die Täter bleiben reuelos und trotzig gegenüber dem deutschen Rechtssystem.

von Matthias Nikolaidis

Das Kölner Landgericht hat einen Angeklagten zu zwölf Jahren Haft verurteilt, wegen Totschlags. Ein Mord war die Tat nicht, weil angeblich das Merkmal der Heimtücke nicht erfüllt war. Das mag jeder selbst beurteilen, die Richter haben es aus unbekanntem Grund nicht gefunden. In dem Fall ging es um einen ledigen 34-Jährigen, der in Leverkusen-Rheindorf zusammen mit seiner Mutter lebt. Der Muslim hatte allerdings eine Beziehung zu einer 35-Jährigen, und die war zudem im vierten Monat schwanger, wie der Focus berichtet.

Als die Freundin ihm per Chat ihren Besuch ankündigte, bei dem sie auch seiner Mutter von der bisher geheimen Beziehung und ihrer Schwangerschaft erzählen wollte, fasste der Mann einen Plan. Er nahm sich ein Küchenmesser mit einer Klinge von 14 Zentimetern und passte die 35-Jährige vor ihrem Haus ab. Wenn das nicht Heimtücke ist.

Was war der Vorwand des Gerichts, um das Merkmal nicht festzustellen und somit einen Mordfall aus der Sache zu machen, mit erheblich längerem Strafmaß? Meinte man, dass der Täter es sich an Ort und Stelle noch überlegen wollte? Laut Tathergang kam es am Haus der Freundin gegen 20.30 Uhr zum Streit, der Mann entriss der Frau das Handy. Kurz darauf stach er in einem Wendehammer mehrmals auf seine Partnerin ein, mindestens zehn Mal, vor allem in den Bauch. Ihr Schicksal und das des Kindes waren damit besiegelt. Hält man dem Mann zugute, dass er sich nur nach den Regeln seiner eigenen Kultur verhielt, obwohl er ja längst in Deutschland lebt? Man scheint ein großes Fragezeichen im Zentrum des Falles zu kultivieren, mag nicht so genau hinschauen. Was man dann sähe, könnte einen ja erschrecken.

Laut den herbeigeeilten Polizeibeamten saß der Täter apathisch, mit leerem Blick auf dem Gehweg, erkundigte sich nicht nach dem Zustand der Frau, von deren Ableben er offenbar ausging. „Das fanden auch wir verwunderlich.“ Er behauptete aber, die nun ermordete Frau sei ihm fremdgegangen. Sein Motiv war offenbar der drohende Ehrverlust durch die Offenbarung einer außerehelichen Beziehung und Schwangerschaft.

Eltern beschließen Mord an der eigenen Tochter

Auch in Bremen wird das Urteil in einem sogenannten „Ehrenmord“-Prozess erwartet. Hie soll ein 24-jähriger seine Schwester getötet haben, weil er mit ihrem Lebenswandel nicht einverstanden war. Das gibt er auch ganz offen und vor Gericht zu. Die 23-Jährige soll sich mit Männern getroffen haben und sei nachts manchmal nicht nach Hause gekommen. Die Tat sollte die Ehre der Familie wiederherstellen.

In Presseerzeugnissen wird nun viel über die Begriffe Ehrenmord oder Femizid geschrieben, wobei man sehr bemüht ist, die Taten einem namenlosen „Patriarchat“ zuzuschreiben, nicht einem konkreten Täter oder auch Täterkollektiv, der jeweils handelnden Familie. Es bleiben aber trotzdem die Taten von Einzelnen, die alles mit einer bestimmten ‚Kultur‘ im Lande zu tun haben, dem gelebten Islam beziehungsweise den mit ihm verwobenen Stammeskulturen. Das Patriarchat an sich ist unschuldig an den Taten, es kommt auf seine konkrete Ausformung an. So weisen Kundige mit Recht darauf hin, dass auch Männer durchaus Opfer der „Familienehre“ werden können, vielleicht in besonderen Fällen sogar bei Ehebruch.

In den Jahren 2022 und 2023 wurden in Deutschland mindestens 26 Menschen Opfer von versuchten oder vollendeten sogenannten „Ehrenmorden“, berichtete unlängst die Welt am Sonntag mit Bezug auf eine Untersuchung von Terre des Femmes. Zwölf Todesopfer waren zu beklagen, zehn davon waren Frauen. 14 Mal blieb es bei der versuchten Tötung.

Am gerade vergangenen Wochenende haben die Eltern eines afghanischen Mädchens aus Pirmasens den Entschluss gefasst, ihre Tochter zu töten. Mutter (34) und Vater (39) sitzen inzwischen in verschiedenen Haftanstalten in Untersuchungshaft. Auch ihnen missfiel der Lebenswandel ihrer Tochter. Allerdings erschien die Mutter am Montagmittag bei der Polizei in Pirmasens und beschuldigte ihren Ehemann, die Tochter getötet zu haben. Der Mann war in der Tat polizeibekannt wegen Körperverletzung und häuslicher Gewalt, wie zuerst die Rheinpfalz berichtete.

Wenn Familientribunale Morde beschließen

Am Montagabend fanden die Beamten die Leiche der 15-Jährigen an der Nato-Rampe in Worms-Rheindürkheim, direkt am Rheinufer. Zwischen Wohnung und Fundort liegen etwa 120 Kilometer. Bei ihrer Vernehmung verwickelte sich die Mutter in Widersprüche, wie Bild und Junge Freiheit berichten. So entstand der Eindruck eines gemeinschaftlich begangenen Verbrechens.

Was Rheinland-Pfalz angeht, weiß sogar die Tagesschau von „mehr Femiziden“ (man ist hier nicht ganz auf dem neuesten Begriffsstand). Unter dem Symbolbild „Sie verlässt ihn, er tötet sie“. In dem Bundesland waren es letztes Jahr demnach 155 Frauen, die „aufgrund ihres Geschlechts“ getötet wurden. Hier scheint es nicht nur um Musliminnen zu gehen, so wie es bei den „Ehrenmorden“ laut Terre des Femmes nicht nur um weibliche Opfer geht. Tatsächlich lässt sich aber in vielen Fällen sagen: Die Frauen starben, weil der Islam (oder die damit verbundenen Stammesgesetze) von ihnen die Einhaltung gewisser Regeln fordern und bei Zuwiderhandlung die Todesstrafe vollziehen. Das gilt natürlich auch für Männer, vor allem wo es um Homosexualität geht. Es sind folglich familiäre Lynchmorde. Man müsste noch einmal schauen, ob die Zahl der zwölf vollendeten „Ehrenmorde“ (gemäß der Studie von Terre des Femmes) nicht doch näher an diesen 155 Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt liegt. Auch eine Sprecherin der Frauenrechtsorganisation sagte: „Die tödlichen Delikte, die an die Öffentlichkeit kommen, stellen nur einen kleinen Teil dieses Gewaltphänomens dar.“

Falsche, mindestens nicht-staatliche ‚Gesetze‘ des benannten Typs gibt es auch in anderen Migrantengemeinschaften, etwa bei den im Nahen Osten viel verfolgten Jesiden. Das zeigt ein neuer Wuppertal-Solinger Fall. In allen solchen Fällen beschließen zuerst Familientribunale das „Strafmaß“ und lassen es dann von einzelnen Familienmitgliedern vollziehen. Die Missachtung des hiesigen Rechtssystems ist offenkundig und reicht manchmal bis in den Gerichtssaal hinein, wenn „die Familien“ das Urteil der deutschen Justiz nicht hinnehmen wollen.

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