Deutschland

Spahn und Lauterbach: Milliardenschäden für Steuerzahler

Spahn und Lauterbach: Milliardenschäden für Steuerzahler
Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und Karl Lauterbach (SPD)

Die sogenannte Corona-Pandemie ist längst vorbei, doch die politischen Nachbeben folgen erst noch. Vor Gericht verliert die Bundesregierung nun gegen einen Maskenhändler. Es ist nur einer von vielen Prozessen. Der Streitwert liegt im Milliardenbereich.

von Alexander Schwarz

Jens Spahn dürfte zu den Politikern der Bundesrepublik gehören, die mit den größten gesellschaftlichen und finanziellen Schaden angerichtet haben – wenngleich dies seiner Amtszeit in der künstlich ausgerufenen “Pandemie” zu verdanken ist. Seine Zeit als Gesundheitsminister war ein einziges ungeheuerliches Debakel, nicht nur, weil er erhebliche Mitverantwortung an der rein politisch motivierten Etablierung des Corona-Regimes trägt, sondern auch weil seine Politik einen gar nicht mehr zu beziffernden Milliardenschaden verursacht hat. Dies gilt nicht nur für den gigantischen Betrug der Corona-Testzentren, die unter Spahns Ägide im ganzen Land völlig unkontrolliert schalten, walten und vor allem Phantasierechnungen ausstellen konnten (welche dann umgehend bezahlt wurden), sondern auch für seine irren Maskendeals. Spahns Glück ist, dass seine Amtszeit durch die seines psychopathischen Nachfolgers Karl Lauterbachs völlig in den Schatten gestellt wird und – zu seiner Genugtuung – gnadenvoll bereits weitgehend vergessen ist.

Am gestrigen Freitag bestätigte das Oberlandesgericht (OLG) Köln nun die Ungültigkeit einer Klausel, die vorsah, dass Masken, die nicht bis 30. April 2020 geliefert wurden, nicht bezahlt werden müssten. Hintergrund war, dass Spahn Ende März 2020 ein sogenanntes Open-House-Verfahren gestartet und allen Unternehmern garantiert hatte, für jede FFP2-Maske 4,50 Euro zu bezahlen. Das für jeden vernünftigen Menschen erwartbare Ergebnis war ein Sturm von Angeboten, die das Ministerium gar nicht mehr überschauen konnte. Das Gericht befand, dass die Klausel die Lieferanten „unverhältnismäßig benachteiligt” habe. Das Ministerium hätte den Lieferanten eine Nachfrist setzen müssen, wenn sie nicht fristgerecht anliefern oder die Qualität der Masken unzureichend sei. Das Urteil wird höchstwahrscheinlich als Präzedenzfall für weitere Verfahren gelten.

So schuldig wie Lauterbach

Konkret bedeutet das, dass auf den Bund – sprich: den Steuerzahler – Milliardenkosten zukommen werden. Lauterbachs Sprecher Hanno Kautz bestätigte bereits eine Zahl von 2,3 Milliarden Euro (!). Selbst dabei wird es jedoch nicht bleiben, da auch noch die seit 2020 aufgelaufenen Zinsen sowie Anwalts- und Gerichtskosten hinzukommen. Der Unternehmer Joachim Lutz geht von einer Summe von rund 3,5 Milliarden Euro aus,  manche Juristen und Wirtschaftsprüfer von gar bis zu 5 Milliarden. Eine Amtshaftung muss sparen dabei so wenig fürchten wie Andreas Scheuer, obwohl seine verantwortungslose Amtsführung ein nochmals weitaus größeren Schaden angerichtet hat.

Und das alles nur für die völlig unverhältnismäßige und übereilte Anschaffung von insgesamt 5,7 Milliarden (!) Schutzmasken für rund sechs Milliarden Euro – obwohl es laut Bundesrechnungshof selbst in der kritischen Phase der „Pandemie“ nur einen Bedarf von 275 Millionen Corona-Masken gegeben habe und die Masken schon damals im RKI als von fragwürdigem Nutzen gegen das Virus galten und heute sogar als klar schädlich feststehen. Bis Anfang dieses Jahres sei mehr als die Hälfte dieser Masken vernichtet worden, weil sie nicht gebraucht wurden, so der Bundesrechnungshof weiter. Die Beschaffung des Ministeriums habe sich insgesamt als „ineffizent und unwirtschaftlich“ erwiesen. Das allerdings ist noch maßlos untertrieben: Man muss hier schlicht und einfach von Veruntreuung von Steuergeldern in verbrecherischem Ausmaß sprechen – und das für Gesichtswindeln, die ohnehin völlig überflüssig waren, da sie nichts zur Eindämmung der „Pandemie“ beitrugen, dafür aber schwere Schäden bei den Menschen und vor allem Jugendlichen auslösten, denen man sie jahrelang aufzwang. Spahn ist an alledem ebenso schuldig wie Lauterbach – und muss genau wie jener juristisch belangt und unter Verlust sämtlicher Versorgungsansprüche politisch aus dem Verkehr gezogen werden. Seine Unfähigkeit dürfte ressortübergreifend sein. Schon deshalb ist es ein Ärgernis, dass er sich nun erneut profiliert und für eine künftige CDU-geführte Regierung bei Merz andient.

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