Deutschland

Reich durch Anzeigen: Strack-Zimmermann und ihre Justizkumpels

Reich durch Anzeigen: Strack-Zimmermann und ihre Justizkumpels
Lukrative Opferrolle: Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP)

Marie-Agnes Strack-Zimmermann, FDP-Abgeordnete und Rüstungslobbyistin, nutzt Anwälte, Strafanzeigen und Ermittlungsbehörden zur Einkommenssteigerung mit dubiosen Schmerzensgeldforderungen und Abmahnungen.

von Alexander Schwarz

Die unsägliche FDP-Kriegshetzerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann, die ihrer eigenen Partei zu einer derartigen Last wurde, dass man sie bei erster Gelegenheit ins Europarlament abschob und damit aus den Augen der deutschen Öffentlichkeit entfernte, hat es zu einem eigenen Geschäftsmodell erhoben, Bürger, die sich kritisch über sie äußern, mit einer Lawine von Abmahnungen und Schmerzensgeldforderungen zu überrollen. Die Kanzlei des Rechtsanwalts Markus Haintz hatte bereits im Februar über dieses unglaubliche Verhalten der „Volksvertreterin“ Strack-Zimmermann berichtet, der dieses Gebaren Summen einbrachte, von denen Haintz’ Berufskollege Joachim Steinhöfel vermutet, dass sie sogar ihre Bezüge als Abgeordnete übertreffen. Der Streitwert liegt in solchen Fällen bei mindestens 5.000 Euro als zivilrechtlichem Regelstreitwert, Haintz geht aber von bis zu 15.000 Euro aus, die Strack-Zimmermann bei manchen Abmahnverfahren ansetzt und gegebenenfalls als Abmahnsumme einstreicht. Sie selbst setzte in zahlreichen Fällen aber auch einen Streitwert von nur 1.000 Euro an; dies vermutlich dann, wenn davon auszugehen ist, dass bei den Betreffenden ohnehin nichts zu holen ist.

Die Masche läuft so, dass der Anwalt und ehemalige FDP-Bundestagsabgeordnete Alexander Brockmeier in Strack-Zimmermanns Auftrag laut Haintz auf Twitter ganz gezielt nach Äußerungen über Strack-Zimmermann sucht, die sich juristisch ausschlachten lassen – und dann Strafanzeige über die Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen in Köln erstattet, wo er offenbar über beste Kontakte verfügt. Von dort werden die Anzeigen dann an die jeweils zuständigen Staatsanwaltschaften weitergeleitet. Brockmann versendet dann die Abmahnschreiben, für die er quasi schon über vordruckartige Formulare verfügt, da ihr jeweiliger Inhalt nahezu identisch ist. Bei dem ganzen Prozedere handelt es sich praktisch um eine fließbandmäßige Routine, wie sie unseriöse Abmahnvereine nicht effizienter besorgen könnten.

Amtsgericht als Service-Erfüllungsgehilfe

Auch das Amtsgericht Rheine spielt hier eine mehr als fragwürdige Rolle, da es Strack-Zimmermann nicht nur fast automatisch Schmerzensgeldzahlungen zuspricht, sondern auch Fälle übernimmt, für die es sachlich gar nicht zuständig ist. Dies wird damit gerechtfertigt, dass Brockmeiers Firma, die für Strack-Zimmermann das Internet nach Beleidigungen durchsiebt, ihren Sitz in Rheine habe. Laut Haintz kann man mit dieser Logik „mit einer Firmengründung, noch dazu durch einen Rechtsanwalt, ohne jede (relvante) Haftung praktisch an jedem beliebigen Ort eine gerichtliche Zuständigkeit begründen.“ So begründete die Richterin am Rheiner Amtsgericht die Annahme eines Falles mit einem Streitwert von nur 1.000 Euro etwa damit, dass es Strack-Zimmermann nicht um die Sorge vor Wiederholungen der vermeintlichen Beleidigungen gehe, „sondern allgemein darum, dass derartige Beleidigungen im Netz ein Ende nehmen“. Deshalb solle auch nicht jeder Beklagte „mit einem hohen Streitwert und entsprechenden Folgekosten überzogen werden, sondern der Ball flach gehalten, aber dennoch ein effektiver Rechtsschutz erzielt werden“. Unter diesen Umständen rechtfertige sich eine erhebliche Abweichung vom Regelstreitwert auf 1.000 Euro, so die schriftliche Stellungnahme.

Dennoch spricht man Strack-Zimmermann regelmäßig Entschädigungen zu, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung aber nur bei schwerwiegenden Eingriffen gerechtfertigt sind und die Beeinträchtigung nicht in anderer Weise befriedigend aufgefangen werden kann. Dies wird aber sowohl von Strack-Zimmermann als auch vom Amtsgericht Rheine ausdrücklich und schriftlich bestritten, wodurch die entsprechenden Urteile, so Haintz, „widersprüchlich, rechtsfehlerhaft und willkürlich“ seien. Hier offenbart sich also ein Sumpf aus politisch-juristischer Kungelei, bei dem sich ein deutsches Gericht einer in jeder Hinsicht skrupellosen, ironischerweise aber auf ihre „Ehre“ bedachten Politikerin als eine Art Dienstleistungsfiliale zur Verfügung stellt, um einen permanenten juristischen Kreuzzug gegen normale Bürger mit minimalster medialer Reichweite zu führen. Dieses Gebaren bestätigt zweierlei: Sowohl Strack-Zimmermanns charakterliche Abgründe, als auch die bananenrepublikanischen Zustände in Deutschland.

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